Montag
8:00-12:00 und 13:30-18:00 Uhr
Wir lernen uns kennen und können eine individuelle Einstufung vornehmen. Wir besprechen Indikation, Behandlungsmöglichkeiten und den optimalen Startzeitpunkt.
In der Planbesprechung, Ihrem zweiten Termin, können wir dann den aufgrund der von uns erhobenen Befunde erstellten konkreten Plan und die Kosten detailliert besprechen.
Die gesetzlichen Krankenkassen geben eine Tabelle vor, in welche alle Zahnfehlstellungen nach „kieferorthopädischen Indikationsgruppen“ eingeordnet werden können. Ist die Fehlstellung gravierend genug, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Basisbehandlung.
Je nach Behandlung und den verwendeten Geräten sollten unsere Patienten in einem Rhythmus von zwischen 4 und 12 Wochen zur Kontrolle kommen.
Für jede Behandlung wird ein individueller Kostenplan erstellt. Wenn die Krankenkasse die Behandlung übernimmt, bleibt die Option Zusatzleistungen zu wählen.
Im Falle einer KIG-Einstufung übernimmt die Krankenkasse 100 % der Kosten für eine „ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche“ Behandlung. Der Patient oder die Patientin muss allerdings eine Art Pfand in Höhe von 20 % selbst tragen, bis die Behandlung abgeschlossen ist. Dann wird auch dieser Teil erstattet.
Die Dauer einer kieferorthopädischen Behandlung hängt von vielen Faktoren ab. Startzeitpunkt und Alter sind dabei ausschlaggebend. Natürlich variiert die Behandlungsdauer auch mit den verwendeten Apparaturen.
Eine feste Zahnspange verbleibt im Schnitt zwei Jahre im Mund und eine lose Spange ca. ein Jahr.